__ A.________ sei nicht vor Ort gewesen, sondern nur die medizinische Praxisassistentin. Von dieser habe ihre Tochter das Medikament Roaccutan erhalten. Somit ist nachgewiesen, dass die medizinische Praxisassistentin am 22. Februar 2019 in den Praxisräumen der Beschwerdeführer eine Patientin empfing und ihr ein verschreibungspflichtiges Medikament abgab. Es mag sein, dass F.________ A.________ nur noch selten in der Arztpraxis anwesend war.