Insbesondere die anlässlich der Inspektion festgestellten fehlenden dafür erforderlichen Installationen deuten darauf hin. Es ist zudem der Gesundheitsdirektion zuzustimmen, dass es nach der allgemeinen Lebenserfahrung als ausgeschlossen erscheint, dass Patienten eine Behandlung durch eine Ärztin akzeptieren würden, die während jeder Konsultation mit einem Laptop oder iPad hantiert und ihre Feststellungen, die Diagnose, den Behandlungsplan usw. zunächst mit einer über das Internet zugeschalteten Drittperson besprechen muss. Der Regierungsrat hat kein Recht verletzt, indem er festgestellt hat,