Vielmehr ist bedeutend, dass daneben auch festgestellt werden musste, dass bei vielen Patienten Einträge in den elektronischen Dossiers fehlten, obwohl die Beschwerdeführer die Verantwortung für eine korrekte und vollständige Patientendokumentation tragen. Der Vorwurf der Beschwerdeführer, der Regierungsrat habe es unzulässigerweise unterlassen, in diesem entscheidenden Punkt weitere Abklärungen zu tätigen, ist unbegründet. Anlässlich der Inspektion vom 16. November 2018 gestand F.________ A.________ ein, bei mehreren Patienten, die in der Praxis empfangen worden waren, keinen Eintrag in der Krankengeschichte gemacht zu haben.