7. 7.1 Anlässlich der Inspektion vom 16. November 2018 wurde festgestellt, dass seit der Praxisübernahme per 1. August 2018 weiterhin sämtliche Einträge in den elektronischen Krankengeschichten unter dem Namen von Dr. G.________ gemacht worden waren, obwohl dieser nicht mehr in der Praxis tätig war. Ausserdem zeigten Stichproben, dass bei mehreren Patienten Einträge in den elektronischen Dossiers fehlten. Sowohl die Gesund- Urteil V 2019 115 29