Ein Protokoll zu diesen Transfers gebe es allerdings nicht (Beilage 19 zu SD-act. 11). Es wurden weitere Verstösse gegen heilmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, die etwa die Sterilisation von Medizinalprodukten, die Lagerung abgelaufener Arzneimittel oder die Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Arzneimittelkühlschrank betreffen (Bericht des Heilmittelinspektors vom 22. November 2018, Beilage 20 zu SD-act. 11). Für die Gesundheitsdirektion ergab sich, dass in der Praxis in E.________ Arzneimittel an Patienten abgegeben wurden, obwohl der Beschwerdeführer über keine Bewilligung hierzu verfügte.