__ A.________ zwei Mal die Facharztprüfung nicht bestanden habe, habe eine Lösung betreffend die Praxisübernahme gefunden werden müssen, da G.________ auf der Praxisübernahme bestanden habe. In weiser Voraussicht hätten der Beschwerdeführer, F.________ A.________, der Kantonsarzt Dr. med. Rudolf Hauri und der damalige Rechtsanwalt M.________ bereits am 28. Februar 2018 besprochen, wie vorgegangen werden könnte, falls ebendieser Fall eintreten sollte.