Sie richteten sich nicht an eine breite Öffentlichkeit. Abgesehen davon habe sich der Beschwerdeführer nicht als "Dr. med." bezeichnet, sondern sei der Briefkasten einzig mit "Dr." beschriftet, was von der breiten Öffentlichkeit nicht als Hinweis auf einen akademischen Titel verstanden, sondern als reine Berufsbezeichnung aufgefasst werde.