__ GmbH zurückgegeben. Auch diesbezüglich fehle es somit an einer Bewilligung, die von der Gesundheitsdirektion entzogen werden könnte, weshalb der Beschluss des Regierungsrats vom 19. November 2019 aufzuheben und das Verfahren auch in diesem Punkt als gegenstandslos abzuschreiben sei. Was die Busse von Fr. 8'000.– gemäss der Verfügung der Gesundheitsdirektion vom 14. Mai 2019 betreffe, sei diese bis anhin ebenfalls nicht rechtskräftig geworden.