Im Nachgang zu einer Inspektion im Praxisbetrieb "Dr. A.________ / B.________" eröffnete die Gesundheitsdirektion ein Disziplinarverfahren gegen A.________. Mit Verfügung vom 14. Mai 2019 auferlegte die Gesundheitsdirektion A.________ eine Busse von Fr. 8'000.– und entzog ihm die Bewilligung zur privatwirtschaftlichen Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung sowie die Bewilligung zur Beschäftigung von F.________ A.________ als Assistentin. Zudem entzog sie der B.________ GmbH die Bewilligung zur Führung eines ärztlichen Praxisbetriebs. Die Gesundheitsdirektion begründete ihre Verfügung damit, dass A.________ seine Assistentin F.________ A._____