Andere vernünftige Möglichkeiten bestehen nicht. Weder von Norden noch von Westen lässt sich eine Zufahrt realisieren. Die von den Beschwerdeführern vorgeschlagene Alternative via die Strasse zum Hof N.________ müsste stärker ausgebaut werden, würde den längeren Anfahrtsweg ab Hauptstrasse bedeuten und würde insgesamt die Landschaft mit den Drumlins massiver tangieren und belasten. Soweit eine Lärmbelastung beklagt wird, wurde eine Sanierung Urteil V 2019 114 37 der Strassen mit Lärmschutzbelägen angekündigt und sind die Belastungswerte ohnehin im Rahmen des konkreten Deponieprojektes zu prüfen.