9.3 Betreffend Fruchtfolgeflächen kann auf die unbestrittenen Ausführungen der Baudirektion verwiesen werden, dass aktuell im Kanton 3'190 ha Fruchtfolgeflächen (FFF) bei geforderten 3'000 ha bestehen, womit ein Überschuss von 190 ha gegeben ist. Nach der erfolgten Renaturierung wird ein Teil, abhängig von der Steilheit des Geländes und den Bodenaufbaumassnahmen, wieder als FFF bewirtschaftet werden. Damit kann festgestellt werden, dass die Bestimmungen betreffend Erhalt der Fruchtfolgeflächen nicht verletzt werden.