9.2 Zum Quellenschutz im Besonderen ist festzuhalten, dass nach den Ausführungen des Amtes für Umweltschutz vom 26. Januar 2018 nur die Quelle Nr. 628 im Deponieperimeter liegt, welche die Liegenschaft L.________ mit ihren drei Wohnungen mit Trinkwasser versorgt. Gemäss den verbindlichen Erklärungen der Baudirektion wird diese im Falle des Deponiebetriebs aufgegeben und das L.________ an eine alternative Wasserversorgung angeschlossen, was von der Deponiebetreiberin im Rahmen des Projekts zu gewährleisten ist.