Auch der Verweis auf ausserkantonale Deponiemöglichkeiten hilft in diesem Sinn nicht. Zum einen hat es der Kanton nicht in der Hand, in welchem Mass ein anderer Kanton bei der Lösung der Zuger Probleme Hand bietet, zum andern können verschiedene Faktoren wie z.B. Wirtschaftlichkeit oder Ökologie gegen eine ausserkantonale Lösung sprechen. Jeder Kanton ist gesetzlich zur ordnungsgemässen Abfallentsorgung verpflichtet; dazu gehört die Bereitstellung genügender Deponien.