In der heute geltenden Fassung wird die nationale Bedeutung in Ziff. 1.1 mit der "kulissenartig wirkenden mehrstufigen Seelandschaft am Übergang vom Mittelland zu den Voralpen" und der "sanften, vom Gletscher geprägten Seelandschaft mit in den See ragenden bewaldeten Molasserücken" (Ziff. 1.2) begründet. In Ziff. 2.2 wird auf die Erkennbarkeit der Drumlins im Gebiet Stockeri und auf die Halbinsel St. Andreas bei Cham verwiesen. Der Vergleich der beiden Fassungen zeigt, dass die Bedeutung des BLN-Gebietes "Zugersee" im Wesentlichen unverändert gewichtet wird.