Es fragt sich heute, ob die Revision des BLN-Inventars und der dazugehörigen Verordnung für den hier interessierenden Raum um die Stockeri die Einschätzung des ARE, welche noch unter der vormaligen Ordnung erging, zu einer abweichenden Beurteilung führen muss. In Bezug auf die Geomorphologie wurde die Bedeutung des BLN-Gebietes in der bis zum 31. Mai 2017 geltenden Objektbeschreibung mit der "weitgehend unberührten Seeuferlandschaft mit kulissenartig in den See vorspringenden Molassekuppen und der mächtigen Nagelfluhpyramide der Rigi im Hintergrund" definiert. In der heute geltenden Fassung wird die nationale Bedeutung in Ziff.