2.2 Im Sommer resp. Herbst 2017 – die erste Unterschrift wurde vom damaligen Baudirektor des Kantons Zug am 19. Juni 2017, die letzte am 26. September 2017 von der D.________ AG gesetzt – trafen die beiden Kantone Zug und Aargau sowie die Deponiebetreiberinnen K.________ AG und D.________ AG eine Gegenrechtsvereinbarung für die kantonsübergreifende Entsorgung von unverschmutztem Abfall zur Verstärkung der kantonsübergreifenden und bewährten regionalen Zusammenarbeit. In der Vorbemerkung wurde festgehalten, dass die K.________ AG die Betreiberin der geplanten Aushubdeponie im Gebiet Babilon in der Gemeinde Dietwil sei.