Aus heutiger Sicht würden die massgebenden rechtlichen Folgen hinsichtlich des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung eingehalten. Detailliert sei dies jedoch erst im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. Betreffend Erschliessung sei ein umfassendes Variantenstudium durchgeführt worden, worauf sich die Erschliessung via A4 Ausfahrt Küssnacht – Industriegebiet Fänn und weiter entlang der Küssnachterstrasse – Stockeristrasse Nord unter Berücksichtigung einer grösstmöglichen Schonung des Siedlungsgebiets als klar die beste Lösung herausgestellt habe.