Bei anderen gingen langsam die Kiesreserven zu Ende, was dazu führe, dass weniger unverschmutzter Aushub in den Kiesgruben deponiert werden könne. Neben der Deponie Stockeri bestünden keine alternativen Standorte für unverschmutzten Aushub (Typ A) im Kanton Zug. Die richtplanerischen Voraussetzungen für die Ausschei- Urteil V 2019 114 11 dung einer Zone für den Deponiebetrieb seien seit dem Jahr 2006 gegeben und hätten angesichts des hohen und deutlich ausgewiesenen künftigen Bedarfs unverändert Bestand.