_ vom 9. September 2009 betreffend Kiesgrube Bethlehem, Edlibach, könne von über den Zeitraum 2010 bis 2020 jährlich durchschnittlich rund 150'000 m3 anfallenden, nicht oder nur teilweise standfesten Aushubmaterials rund zwei Drittel durch Vermischen verarbeitet werden. Bei jährlich verbleibendem rund 50'000 m3 speziell abzulagerndem Material sei nicht nachvollziehbar, inwiefern sich eine Deponie mit einer Kapazität von bis zu 840'000 m3 rechtfertige. Dies insbesondere auch dann, wenn man sich die Aussage der Vorinstanz in Erinnerung rufe, wo- Urteil V 2019 114 7