Schliesslich sei die Schaffung von zusätzlichem Deponieraum nicht durch kantonsinternen Bedarf begründet. Er wäre wohl ganz unbegründet, wenn in den letzten Jahren nicht hohe Importe aus umliegenden Kantonen, insbesondere aus dem Kanton Zürich, mit welchem es im Übrigen keine Gegenrechtsvereinbarung im gleichen Umfang gebe, stattgefunden hätten. Das Problem der Deponierung von Aushubmaterial müsse mit einem Ausgleich zwischen Import und Export verkleinert werden. Gemäss Abfallplanung 2019 würde vom maximalen jährlichen Ablagerungsvolumen der Deponie Stockeri fast 40 % für ausserkantonalen Aushub verwendet.