Die aktuelle eigene Abfallplanung des Kantons Zug zeige, dass die bestehenden Kapazitäten in Kiesgruben noch rund 11 Jahre und in betriebenen Deponien bis ins Jahr 2026/2027 ausreichten. Heute bestehe kein Bedarf an zusätzlichem Deponieraum und damit auch keine Notwendigkeit zur Ausscheidung einer kantonalen Deponiezone. Die Schaffung von Deponieraum auf Vorrat führe zu einer unerwünschten Verlangsamung der Auffüllung von vorhandenen Kiesabbaustellen. Es könne nicht angehen, dass der Abbau von Kies gedrosselt werde und stattdessen in einem BLN-Gebiet eine Deponie errichtet werde. Schliesslich sei die Schaffung von zusätzlichem Deponieraum nicht durch kantonsinternen Bedarf begründet.