gen, abzuschwächen oder das BLN-Gebiet grösstmöglich zu schonen. Die Ausscheidung der kantonalen Nutzungszone für die Deponie sei auch nicht mit der kantonalen Landschaftsschutzzone und dem Landschaftsschongebiet vereinbar, womit auch die kantonalen und kommunalen Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes missachtet würden. Mit der Errichtung der Deponie werde in ein Gebiet eingegriffen, welches naturnahe und ungestörte Lebensräume für Tiere und Pflanzen biete. Neue Zäune würden die Durchgängigkeit für Wildtiere beschränken. Die von der geplanten Deponiezone beanspruchte Fläche sei heute weitgehend den Fruchtfolgeflächen zugewiesen.