Mit ihrem Gutachten vom 15. November 2018, welches einer amtlichen Expertise entspreche und welchem ein grosses Gewicht zukomme, habe sie ihre Einschätzung zum vierten Mal bestätigt. Die Vorinstanz gehe fehl, wenn sie eine Beeinträchtigung verneine, weil die geplante Deponie in ihrer Höhe unter den höchsten Rundhöckern Chilchberg und Breiten liege. Es sei eine Gesamtbetrachtung über die gesamte Glaziallandschaft mit sämtlichen Drumlins vorzunehmen. Mit der Deponie würden neue, deutlich in Erscheinung tretende Hügel geschaffen, die die Charakteristik der Landschaft künstlich veränderten.