- Im Rahmen der Projektierung muss der Moosbach ausgedolt und renaturiert werden (Ziffer 13, neu). - Sofern bei Erteilung der Betriebsbewilligung der Deponie das Ausbauprojekt des Anschlusses N04, Fänn, im Bezirk Küssnacht noch nicht realisiert ist, wird die bewilligende Behörde in Absprache mit dem Bezirk Küssnacht und dem Kanton Schwyz entsprechende Auflagen zur Begrenzung und/oder Lenkung des Deponiebetriebes verfügen (Ziffer 14, neu). Die Abgrenzung sowie die Nutzungsplanbestimmungen sind im Plan vom 4. Dezember 2019 (Plannummer ABA-100.01) verbindlich festgehalten."