Im Übrigen wies sie sie ab, soweit sie darauf eintrat. Mit Verfügung ebenfalls vom 4. Dezember 2019 schied die Baudirektion die kantonale Nutzungszone für Abfallanlagen Stockeri im Bereich der Grundstücke (GS) 266, 1316,1356, 1357 und I.________, Stockeri, Gemeinde Risch, mit den in teilweiser Gutheissung der Einsprachen neuen bzw. angepassten Bestimmungen aus. Diese lauten wie folgt: