Ein konkretes Deponieprojekt liege noch nicht vor, weshalb ein Gesuch für die Erteilung einer Errichtungsbewilligung sowie ein Umweltverträglichkeitsbericht noch fehlten. Die beantragte Ausdehnung der Nutzungszone belaufe sich auf 15,5 ha und lasse ein Deponievolumen von maximal 1 Mio. m3 zu. Während der Auflagefrist könne sich jedermann zum Vorhaben äussern und die Gelegenheit zur Mitwirkung wahrnehmen resp. bei gegebener Legitimation Einsprache erheben. In der Folge erhoben C. und D.________ Einsprache. Mit Entscheid vom 4. Dezember 2019 hiess die Baudirektion die Einsprache teilweise gut. Im Übrigen wies sie sie ab, soweit sie darauf eintrat.