{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2022-04-12", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2019-114_2022-04-12.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2019_114_5725904a692227324825c1f1a293ecde77fd5201a0921c68766d28338667a43df72fe7e2a1e722adb0c52f076884340a022dc581a8955a0bc72cc6c63a8eb15f?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde77fd5201a0921c68766d28338667a43df72fe7e2a1e722adb0c52f076884340a022dc581a8955a0bc72cc6c63a8eb15f&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2019_114", "Checksum": "158563c8941ff99f92ef580511f5dc53"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2019 114"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 12.04.2022 V 2019 114"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. 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Die vorgesehene Fläche sei\nzwar gegenüber dem 2008 beurteilten Vorhaben von 17,8 ha auf ca. 15,5 ha reduziert\nworden, das vorgesehene Volumen betrage aber immer noch maximal 1 Mio. m3. Mit diesem Volumen überrage der höchste Punkt der Deponie mit 469 m.ü.M. die beiden südlich\ngelegenen Drumlins von 462 bzw. 463 m.ü.M. und erreiche knapp die Höhe des nördlich\nangrenzenden Rundhöckers. Als mögliche Gestaltung zeigten die Unterlagen einen breiten zentralen Hügel, der zwar vom See aus nicht sichtbar, aber in der nahen Umgebung\ninner- und ausserhalb des BLN-Gebietes deutlich in Erscheinung treten werde. Einst sei\ndas betroffene Objekt als \"unberührte Seelandschaft\" ausgeschieden worden. Gemäss\ndem mit der revidierten Verordnung präzisierten Ortsbeschrieb werde das vom Vorhaben\nbetroffene Gebiet explizit hervorgehoben und in seiner Bedeutung betont, indem nun stehe: \"Klar erkennbar sind die Drumlins zwischen den beiden Halbinseln westlich und nordwestlich der Stockeri…\". Die Wichtigkeit der in dieser Seeuferlandschaft vorkommenden\ngeomorphologischen Formen als zu schützende Werte der Seeuferlandschaft werde mit\ndem Schutzziel deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Kommission halte daher fest, dass\ndie Deponie mit der Ausbildung eines künstlichen breiten Hügels zu einer grossflächigen\nVerfälschung führe und die Ablesbarkeit der Landschaft verunmögliche. Die Ablesbarkeit\nder Landschaftsentwicklung werde verunmöglicht, womit das Projekt in Widerspruch zu\nArt. 5 Abs. 1 VBLN stehe. Das Schutzziel 3.4 (Erhaltung der standortangepassten Landwirtschaft) werde lediglich temporär tangiert, hingegen würden die Schutzziele 3.1 (Erhaltung der vielfältigen, reich strukturierten parkähnlichen Ufersiedlungslandschaft mit ihren\nwertvollen und prägenden kulturellen Elementen) und 3.2 (Erhaltung der natürlichen Seeufer mit ihren prägenden geomorphologischen Formen, gut erkennbaren Strandlinien und\nFlachwasserzonen) schwerwiegend beeinträchtigt, weshalb auf die Ausscheidung zu verzichten sei.\n\n6.2.5 Das ARE als Fachbehörde des Bundes schätzte die Beeinträchtigung des fraglichen Gebietes bei Errichtung einer Deponie als nicht so schwerwiegend ein, da es das\nGebiet mit Autobahn, SBB-Trassee und Hochspannungsleitungen als schon erheblich belastet beurteilte. Mit Genehmigung der Richtplanung im Dezember 2005 übernahm der\nBundesrat die Einschätzung seiner Fachstelle. Er schützte damit die Auffassung, dass das\nInteresse an der Erstellung einer Deponie im damals vorgesehenen Ausmass jedenfalls\ndas Anliegen des ungeschmälerten Erhalts des Gebietes Stockeri überwiege. Beim Au-\n\nUrteil V 2019 114\n27\n\ngenschein im Frühjahr 2021 erklärte die Leiterin der Abteilung Natur und Landschaft (NA-\nLA) des ARV, welche gleichzeitig auch stellvertretende Amtsleiterin des ARV ist, dass\nnach Ansicht der kantonalen Fachstelle das zentrale und schützenswerte Thema im Raum\nStockeri die beiden markanten, über 500 m hohen Rundhöcker Chilchberg und Breiten\nseien. Diese beiden Molasserippen seien vom Gletscher herausgehobelte Rundhöcker.\nDrumlins seien aus vom Gletscher mitgebrachtem Schutt, aus lockerem Material, aufgeschüttete Hügel. Das Besondere in diesem Teil des BLN-Raumes seien die beiden erwähnten grossen Molasse-Rundhöcker zusammen mit den Rundhöckern im Süden, nicht\ndie beiden an die vorgesehene Deponie angrenzenden Drumlins. Auch mit der Deponie\nbleibe die Landschaftsgeschichte erkennbar.\n\n"}