Oberägeri. Um einen solchen Fall gehe es hier nicht. Der Schwerzelrain diene nicht ausschliesslich privaten Zwecken. F. Am 14. Mai 2020 replizierten die Beschwerdeführer, und am 9. Juni 2020 bzw. 10. Juni 2020 reichten die Baudirektion des Kantons Zug und der Gemeinderat Oberägeri je eine Duplik ein. Auf die Ausführungen in diesen Rechtsschriften ist – soweit erforderlich – in den Erwägungen einzugehen. Das Verwaltungsgericht erwägt: