B. Am 9. Dezember 2019 liess die Bauherrschaft Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und beantragen, es sei der Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zug vom 5. November 2019 aufzuheben und die Baubewilligung für das Baugesuch OA-2018- 097 zu erteilen; eventualiter sei die Sache zur neuen Entscheidung an den Gemeinderat Oberägeri zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. 7,7 % MWST) zulasten des Gemeinderats Oberägeri.