Am 25. Februar 2019 beschloss der Gemeinderat Oberägeri die Abweisung des Baugesuchs. Zur Begründung führte er zusammengefasst aus, dass es sich bei der Strasse Schwerzelrain um eine Privatstrasse handle, welche jedoch einem unbestimmten Benutzerkreis offenstehe und daher als "öffentlich" gelte respektive ihr "öffentlicher" Charakter zukomme. Sie diene somit nicht ausschliesslich Privatzwecken, weshalb vorliegend der für Gebäude gegenüber Gemeindestrassen geltende Strassenabstand gemäss dem Gesetz über Strassen und Wege massgebend sei.