5. Mitteilung an den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer 1, an C.________, Präsident des Beschwerdeführers 2, an den Rechtsvertreter der weiteren Verfahrensbeteiligten, an den Stadtrat von Zug, an die Baudirektion des Kantons Zug, an die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug sowie an das Bundesamt für Strassen, ASTRA, Bern und zum Vollzug von Ziffer 2 im Dispositiv an die Finanzverwaltung des Kantons Zug. Zug, 23. November 2020