Schlussendlich handelt es sich zusammengerechnet um eine relativ kurze Strecke, so dass die Fahrverzögerung für den motorisierten Verkehrsteilnehmer des nachts – am Tag gilt faktisch ja schon das 30 km/h-Temporegime – minim ist. Die Gutachter konnten beim 30 km/h-Versuch auf der rund 170 m langen bzw. kurzen Grabenstrasse eine Verstetigung des Verkehrsflusses feststellen, was unter verschiedenen Aspekten (Lärm, Sicherheit) ein vorteilhafter Effekt ist. Diese Wirkung ist fraglos auch für die etwas längeren Streckenabschnitte Neugasse und Ägeristrasse im Verbund mit der Grabenstrasse zu erwarten, ohne dass es hier einer weiteren gutachterlichen Klärung bedarf.