Wie schon für die Grabenstrasse ausgeführt, macht es auch für diese beiden Strassenabschnitte keinen Sinn, eine Temporeduktion bloss für die Nacht einzuführen. Der festgelegte Perimeter leuchtet ein: Neugasse wie Ägeristrasse bis zur Torsituation gehören zum eigentlichen Altstadtbereich und werden aufgrund der baulichen Gegebenheiten als zusammengehörende Altstadtstrassen wahrgenommen. Schlussendlich handelt es sich zusammengerechnet um eine relativ kurze Strecke, so dass die Fahrverzögerung für den motorisierten Verkehrsteilnehmer des nachts – am Tag gilt faktisch ja schon das 30 km/h-Temporegime – minim ist.