Angaben zu Tages- oder Jahreszeit, Witterungsverhältnisse etc. fehlen ebenso. Ob somit ein direkter Zusammenhang mit der erlaubten Fahrgeschwindigkeit besteht, ergibt sich aus den Akten nicht und damit auch nicht, ob mit der Temporeduktion die Unfallhäufigkeit gemindert werden kann. Diese Frage kann aber offenbleiben, wie sich nachfolgend ergibt. 4.2.3 Es dürfte unbestritten sein, dass die Verkehrsführung gerade am Kolinplatz anspruchsvoll ist. Dies mag für die Verkehrsteilnehmer, die diesen Ort regelmässig Urteil V 2019 10 und V 2019 15 30