Insofern werden die Sicherheitsdefizite bei den Knoten und den Fussgängerstreifen auf eher abstrakte Weise beschrieben. Die von den Beschwerdegegnerinnen eingereichten Unterlagen des Bundesamtes für Strassen ASTRA und der Zuger Polizei sind etwas differenzierter, äussern sich zwar zur Unfallschwere, betreffen aber nur den Knotenpunkt Artherstrasse/Zugerbergstrasse und den Knoten Kolinplatz als Unfallschwerpunkte in diesem Rayon. Angaben zu Tages- oder Jahreszeit, Witterungsverhältnisse etc. fehlen ebenso.