4.2.2 Weiter bestreiten die Beschwerdeführer, dass auf den beiden Strassenabschnitten Sicherheitsdefizite resp. ein Unfallgeschehen von solcher Relevanz zu verzeichnen seien, die eine Temporeduktion erforderten. Richtig ist, dass die Gutachter von I.________, die mit der Prüfung der Verkehrssituation im fraglichen Perimeter beauftragt wurden, wenig detailliert das Unfallgeschehen der Jahre 2013–2017 darlegen. Insbesondere fehlen die Angaben zu Schwere der Unfälle (Sachschaden, leichte Verletzungen, schwere Verletzungen der Beteiligten) und Zeitpunkt der Unfälle. Insofern werden die Sicherheitsdefizite bei den Knoten und den Fussgängerstreifen auf eher abstrakte Weise beschrieben.