4.2 4.2.1 Soweit die Beschwerdeführer die Rechtmässigkeit der Temporeduktion auf der Neugasse und Ägeristrasse mit dem Argument bestreiten, diese führe zu schwerwiegenden Folgen und Gefahren in den Umgebungsquartieren, kann auf die Erwägung 3.3.2 oben verwiesen werden. Tagsüber verändern sich mit der Temporeduktion die Verhältnisse kaum wahrnehmbar, weshalb keine (vermehrte) Umlagerung zu befürchten ist. Erst nachts wird die Temporeduktion Wirkungen zeigen.