Durch stehende Busse würden die Sichtweiten jeweils kurzzeitig auf 6 m beschränkt. Durch die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit verringerten sich die notwendigen Sichtweiten von 55 m bei 50 km/h auf 25 m bei 30 km/h. Die Erkennungsdistanzen reduzierten sich entsprechend von 110 m auf 50 m. Die Überprüfung der Lagen der Bushaltestellen habe ergeben, dass die Haltestellen trotz der Sicherheitsdefizite beim Fussgängerstreifen zu belassen und deren Defizite durch andere Massnahmen zu beheben seien. Ein anderes Sicherheitsdefizit mit nicht unerheblicher Gefahr stelle die Fahrbeziehung Ägeristrasse–Neugasse für Busse und andere lange Fahrzeuge dar;