Vier der 10 Fussgängerunfälle seien durch Nichtgewähren des Fussgängervortritts passiert, die anderen 6 seien durch unangemessenes Verhalten der Fussgänger selbstverschuldet gewesen. Die Überprüfung der Fussgängerstreifen habe ergeben, dass die Fussgängerstreifen am Kolinplatz aufgrund der speziellen Knotengeometrie mit Sicherheitsmängeln behaftet seien und dass beim Fussgängerstreifen an der Zeughausgasse in der Ägeristrasse die Sichtweiten in Fahrtrichtung Kolinplatz auf den linken Warteraum 60 m und auf den rechten 44 m betragen würden. Durch stehende Busse würden die Sichtweiten jeweils kurzzeitig auf 6 m beschränkt.