Ihre Erkenntnisse führten zum Auflageprojekt vom 24. September 2018 für die Festlegung der abweichenden Höchstgeschwindigkeit auf diesen Strassenabschnitten. Demgemäss ist wohl die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h zweckmässig, nicht aber die Einführung einer Tempo 30-Zone, mit welcher die Hierarchie des Strassennetzes innerhalb der Altstadt aufgehoben resp. das Verkehrsregime in Frage gestellt würde. Im Perimeter seien in den fünf Jahren 2013–2017 insgesamt 100 Verkehrsunfälle registriert worden, die meisten Urteil V 2019 10 und V 2019 15 28