4.1 Im Auftrag des Tiefbauamtes des Kantons Zug überprüfte die I.________ im Zusammenhang mit der Lärmsanierung Grabenstrasse auch, ob im Perimeter der Altstadt – Casino bis Postplatz bzw. auf der Ägeristrasse ab Kolinplatz bis zur beengten Torsituation vor der abzweigenden Dorfstrasse – die Voraussetzungen für eine Temporeduktion gegeben seien. Ihre Erkenntnisse führten zum Auflageprojekt vom 24. September 2018 für die Festlegung der abweichenden Höchstgeschwindigkeit auf diesen Strassenabschnitten.