3.2 Die Grabenstrasse liegt gemäss der geltenden Bauordnung bzw. dem geltenden Zonenplan vom 7. April 2009 der Stadt Zug in der Altstadtzone und ist in der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung eingereiht. In dieser Stufe III betragen die Immissionsgrenzwerte tagsüber 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) sowie die Alarmwerte am Tag 70 dB(A) [Dezibel mit dem Frequenzfilter A bewertet, d.h. dem menschlichen Hörempfinden nachgebildet] und 65 dB(A) in der Nacht (Anhang 3 Ziff. 2 Lärmschutz-Verordnung, LSV; SR 814.41). Sie muss in lärmrechtlicher Hinsicht saniert werden. Der Perimeter umfasst 35 Gebäude.