Pegelveränderungen grösser als 1 dB würden nach heutiger Praxis als wesentliche Änderungen betrachtet und bei 5 dB sei von einer deutlich hörbaren Veränderung auszugehen. Die Flankensteilheit nehme deutlich ab, auch an Tagesstunden ohne Abnahme des mittleren Pegels, wobei die Abnahme an Werktagen in der Nacht deutlich ausgeprägter sei, am Sonntag aber auch tagsüber. Zur Störwirkung der Flankensteilheit lägen aber noch keine gesicherten Grundlagen vor. Die stärkere Abnahme des Spitzenpegels und die durchgehende Abnahme der Flankensteilheit würden Urteil V 2019 10 und V 2019 15 24