3.1 In Nachachtung des Urteils des Bundesgerichts 1C_589/2016 vom 3. Februar 2016 beauftragte die Baudirektion des Kantons Zug die I.________ mit der Erstellung eines Gutachtens betreffend Anordnung resp. Auswirkung einer Temporeduktion als Lärmsanierungsmassnahme auf der Grabenstrasse. Auf Empfehlung des Bundesgerichts wurde zwecks Validierung der Messungen auch ein Tempo 30-Versuch vom 15. Mai 2017 Urteil V 2019 10 und V 2019 15 23 bis 31. Oktober 2017 auf dieser Strasse durchgeführt. Am 29. März 2018 wurde das Gutachten erstattet.