1.3.3 Die Verfahrensbeteiligten 1 und 2 sind Miteigentümer und/oder Bewohner der Liegenschaft GS Nr. M.________ an der St.-Oswaldsgasse N.________, welche zurückversetzt von der Grabenstrasse und gegen Norden von einem anderen Haus abgeschirmt ist. Der Verfahrensbeteiligte 3 besitzt die Liegenschaft GS Nr. O.________ an der Grabenstrasse P.________. Beide Häuser liegen am südlichen Ende der Grabenstrasse nahe der Verzweigung zur Zugerbergstrasse. Die Distanz zum sich nördlich daran befindlichen Kolinplatz beträgt knapp 170 m. Ab diesem Knotenpunkt verläuft die Neugasse leicht abgewinkelt von der Grabenstrasse gegen Norden und die Ägeristrasse bergan gegen Osten.