Der Touring Club Schweiz (TCS) Sektion Zug ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er bezweckt gemäss Art. 2 lit. b seiner Statuten unter anderem die Wahrung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder im Strassenverkehr und in allen verkehrspolitischen, wirtschaftlichen und mit der Mobilität zusammenhängenden Bereichen. Was die Beschwerdebefugnis der einzelnen TCS Zug-Mitglieder anbelangt, so steht sie ihnen zu, soweit sie das betroffene Gebiet mehr oder weniger regelmässig benützen, wie das bei Anwohnern und Pendlern der Fall ist, während bloss gelegentliches Befahren der Zone nicht genügt.