In der Entwurfsbegründung findet sich der Passus, dass das Tiefbauamt "im Perimeter der Lärmsanierung Graben-strasse (sowie auf den angrenzenden Abschnitten der Ägeristrasse und der Neugasse) eine abweichende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einführt". Mit der Publikation der Verfügung vom 24. September 2018 wurde zwar der Signalisationsplan für die beiden anderen Strassenabschnitte aufgelegt, aber eben nur gerade "informationshalber". Dieser Begriff impliziert klar – und wurde auch von der Baudirektion so verstanden und im Einspracheentscheid an die L.