In diesem Verfügungsentwurf wurde der Einbau eines lärmmindernden Belages auf der Grabenstrasse sowie Erleichterungen im Sinne von Art. 14 LSV für 26 Liegenschaften an der Grabenstrasse, für eine am Kolinplatz 19 sowie für zwei Liegenschaften an der Artherstrasse 1 und 3 vorgesehen. Nebst an die Behörden erfolgte die Mitteilung darüber (nur) an die betroffenen Grundeigentümer. In der Entwurfsbegründung findet sich der Passus, dass das Tiefbauamt "im Perimeter der Lärmsanierung Graben-strasse (sowie auf den angrenzenden Abschnitten der Ägeristrasse und der Neugasse) eine abweichende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einführt".