– Die Sicherheitsdirektion veröffentlichte im Amtsblatt Nr. 2 vom 11. Januar 2019 die vorgesehenen Signalisationen auf Höchstgeschwindigkeit 30 auf der Neugasse zwischen Kolinplatz und Postplatz, auf der Ägeristrasse zwischen Kolinplatz und Verzweigung Dorfstrasse sowie auf der Grabenstrasse zwischen der Verzweigung Zugerbergstrasse und Kolinplatz. – Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer 1 reichte von diesen unterzeichnete Vollmachten ein, womit sie ihn zur Vornahme sämtlicher Rechtshandlungen "gegen die Einführung von Tempo 30 auf der Neugasse und Ägeristrasse in Zug" beauftragen. Am Urteil V 2019 10 und V 2019 15 18