Das Gutachten I.________ sei tauglich. Die behauptete Verkehrsentlastung durch die Tangente werde bestritten bzw. sei ungenügend, wie auch das UVEK am 30. Oktober 2009 erachtet habe. Die damals vom Regierungsrat in der Abstimmung zur Tangente vorgebrachten Zahlen seien unrealistisch und beträfen ohnehin die Grabenstrasse und Neugasse nicht. Trotz Ausbau der Bahnstrecke Walchwil–Zug würden mehr Personen auf den MIV umsteigen, da gleichzeitig das Busangebot reduziert resp. zwischen Walchwil und Arth resp. Goldau aufgegeben werde. Auch der Einsatz von vermehrten Elektrofahrzeugen bringe keine Lärmminderung, da das Rollgeräusch der Reifen bei Tempi über 30 km/h dominierend sei.